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GradeGrid

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO für personenbezogene Daten, die ein schulrechtlich Verantwortlicher durch GradeGrid Studio verarbeiten lässt.

Kein Vertragsschluss durch bloßes Lesen: Diese Vereinbarung wird wirksam, wenn die verantwortliche Institution sie im vorgesehenen Studio-Freigabeprozess durch eine vertretungsberechtigte Person elektronisch annimmt oder GradeGrid die Annahme in Textform bestätigt. Eine Lehrkraft darf diesen Schritt nur mit entsprechender Vollmacht auslösen.

1. Vertragsparteien und Rangfolge

Auftragsverarbeiter: Dominik Breig, GradeGrid, Schwabstraße 28, 70197 Stuttgart, Deutschland, datenschutz@gradegrid.de.

Verantwortlicher: die Schule, Behörde, der Schulträger oder die sonstige Institution, die im Studio-Freigabeprozess als Verantwortlicher bezeichnet wird und die Vereinbarung durch eine vertretungsberechtigte Person annimmt.

Diese Vereinbarung ergänzt den Vertrag über GradeGrid Studio. Bei Widersprüchen gehen für die Auftragsverarbeitung diese Bestimmungen vor.

2. Gegenstand, Zweck und Dauer

GradeGrid verarbeitet auf dokumentierte Einzelanweisung Studio-Aufträge zur Unterrichts- und Jahresplanung, Materialerstellung, Foto- und Dokumentauswertung, Auskunft aus ausgewähltem App-Kontext und Durchführung ausdrücklich bestätigter Aktionen.

Die Verarbeitung beginnt mit der wirksamen Freigabe und endet mit deren Widerruf, der Beendigung von Studio oder dem Ende des Hauptvertrags. Einzelne Auftragsinhalte werden nach den Fristen in Abschnitt 11 gelöscht.

3. Art der Verarbeitung

Erheben durch Übertragung aus der App, Pseudonymisieren, Strukturieren, Auslesen, Analysieren, Übermitteln an genehmigte Unterauftragsverarbeiter, Erzeugen und Bereitstellen eines Ergebnisses, kurzzeitiges Speichern, Protokollieren technischer Metadaten und Löschen. Eine Verwendung für Werbung oder Training eigener GradeGrid-Modelle ist ausgeschlossen.

4. Daten und betroffene Personen

Datenarten
Stamm- und Kontaktdaten, Klassen- und Gruppenzuordnung, Stunden- und Lehrplandaten, Unterrichtsplanung, Anwesenheit, Leistung, Bewertungen, Beobachtungen und Freitext, Dokumente, Bilder, transkribierter Sprachtext sowie technische Auftrags- und Berechtigungsdaten.
Besondere Kategorien
Nur wenn der Verantwortliche sie bewusst in einen Auftrag einbezieht; möglich sind insbesondere Gesundheitsangaben in Fehlzeiten oder Beobachtungen.
Betroffene Personen
Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, schulische Beschäftigte und sonstige in übermittelten Unterlagen genannte Personen.

5. Weisungen

Jeder in der App bestätigte Studio-Auftrag ist eine dokumentierte Weisung. Die App zeigt vor der Übermittlung die betroffenen Datenkategorien. Weitergehende Weisungen bedürfen der Textform. GradeGrid informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung nach eigener Einschätzung gegen Datenschutzrecht verstößt, und darf sie bis zur Klärung aussetzen.

6. Pflichten des Verantwortlichen

7. Pflichten von GradeGrid

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung für die folgenden Unterauftragsverarbeiter:

Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA
Verschlüsselte Vermittlung, Abwehr von Angriffen und Verfügbarkeit des Studio-Endpunkts; mögliche Verarbeitung weltweit; Cloudflare-DPA und EU-Standardvertragsklauseln.
Anthropic, PBC, 548 Market Street, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USA
Verarbeitung von Eingaben und Erzeugung von Ausgaben über die kommerzielle Anthropic API; mögliche Verarbeitung in den USA; Anthropic-DPA und EU-Standardvertragsklauseln; kein Modelltraining mit API-Inhalten, reguläre Löschung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen.

Neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter werden mindestens 30 Tage vor ihrem Einsatz in der App und auf dieser Seite angekündigt. Der Verantwortliche kann aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Ist keine zumutbare Alternative möglich, kann die betroffene Studio-Verarbeitung vor dem Wechsel beendet werden.

9. Drittlandübermittlungen

Für Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums werden – soweit erforderlich – die EU-Standardvertragsklauseln in der passenden Modulkonstellation sowie zusätzliche Maßnahmen eingesetzt. Dazu zählen Transportverschlüsselung, Pseudonymisierung auf dem Gerät, Datenminimierung, kurze Aufbewahrung und beschränkte administrative Zugriffe.

10. Unterstützung und Betroffenenrechte

GradeGrid berichtigt oder löscht keine lokalen Schuldaten, auf die kein Zugriff besteht. Für Studio-Daten unterstützt GradeGrid den Verantwortlichen entsprechend Art und Umfang der Verarbeitung. Anfragen sind mit der in der App angezeigten Studio-Support-ID an datenschutz@gradegrid.de zu richten. GradeGrid antwortet grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen oder bestätigt bis dahin den Bearbeitungsstand.

11. Löschung und Rückgabe

Nach Ende des Vertrags löscht GradeGrid verbleibende Auftragsdaten, sofern der Verantwortliche nicht zuvor eine technisch verfügbare Rückgabe verlangt oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

12. Kontrollen und Nachweise

GradeGrid stellt auf Anfrage Informationen bereit, die zur Beurteilung der Maßnahmen erforderlich sind. Zunächst werden Dokumentation, Prüfberichte und Nachweise aus der Ferne verwendet. Eine Vor-Ort-Prüfung ist bei konkretem Anlass und angemessener Vorankündigung möglich, soweit Vertraulichkeit, Rechte anderer Kunden und Systemsicherheit gewahrt bleiben. Eigene Kosten trägt jede Partei selbst; unverhältnismäßiger Zusatzaufwand kann nach vorheriger Abstimmung berechnet werden.

13. Technische und organisatorische Maßnahmen

Zugangs- und Zugriffsschutz

Übertragung und Trennung

Speicherung und Wiederherstellung

Verfügbarkeit und Vorfälle

14. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Vereinbarung werden in Textform angekündigt. Zwingende Datenschutzrechte bleiben unberührt. Es gilt deutsches Recht; zwingende öffentlich-rechtliche und datenschutzrechtliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

Version 1.0 · Stand: 1. September 2026